• Miteinander - Füreinander

Mediation

Der Begriff „Mediation“ stammt aus dem Lateinischen und bedeutet schlicht „Vermittlung“.

Es handelt sich um ein freiwilliges außergerichtliches Verfahren, in dem die Streitparteien (Medianten) von einer neutralen dritten Person auf dem Weg nach der Suche einer Lösung für ihr Problem begleitet werden.

Die dritte Person, der Mediator, handelt dabei allparteilich. Er muss sich neutral verhalten und darf für keine Partei oder Person Partei ergreifen. Der Mediator hat schlussendlich auch keine Entscheidungsbefugnis. Er entscheidet nicht über den Streitgegenstand, sondern begleitet die Parteien ausschließlich bei der Lösungsfindung. Der Mediator übernimmt daher auch keine Verantwortung für die Lösung, sondern ausschließlich für das Verfahren.

Da den Parteien damit eine große Eigenverantwortung obliegt, ist die freiwillige Teilnahme an dem Verfahren unbedingt Grundvoraussetzung. Ohne die Bereitschaft zum Konsens ist die Durchführung des Verfahrens nicht möglich.

Das Verfahren unterliegt weiterhin dem Grundsatz der Vertraulichkeit. Die Parteien sowie der Mediator verpflichten sich, sämtliche für das Mediationsverfahren relevanten Informationen vertraulich zu behandeln.

Kennzeichnend für das Verfahren ist zudem, dass alle verfahrensrelevanten Informationen von den Parteien in das Verfahren eingebracht werden müssen, um die notwendige Transparenz zu wahren. Zur Einhaltung des Grundsatzes der Informiertheit ist auch der Mediator verpflichtet.

Die Parteien handeln im Übrigen eigenverantwortlich. Der Mediator hilft, autonome Ansätze der Parteien zu entwickeln oder fortzuentwickeln, um auf diese Weise eine Lösungsfindung zu ermöglichen.

Um das Verfahren strukturiert durchzuführen, wird es in fünf Phasen aufgeteilt, die ich bei einem ersten Gespräch ebenso wie die oben genannten Grundsätze näher erläutere:

  1. Abschluss eines Mediationsvertrages
  2. Themensammlung / Welche Konflikte bestehen?
  3. Klärung der Interessen und Bedürfnisse / Motive klären
  4. Erarbeitung von möglichen Optionen
  5. Abschlussvereinbarung
    In meiner Eigenschaft als Anwältin kann ich diesen Vertrag selbst verfassen. Die Parteien müssen keinen weiteren externen Anwalt für diesen Vertrag beauftragen.

Ich möchte die Parteien dabei begleiten, einen Konsens zu finden, bei dem jede Partei gleich profitiert (win-win-situation).
Nur mit einem derartigen Konsens kann die Nachhaltigkeit einer Lösung gesichert werden.
Indem die Parteien festgefahrene Positionen verlassen und ihre Interessen im Zentrum des Verfahrens stehen, können mögliche Optionen erarbeitet werden. Im Anschluss können sich die Medianten für eine oder mehrere Optionen entscheiden.

Gern erläutere ich Ihnen das Verfahren in einem persönlichen Gespräch und eruiere mit Ihnen gemeinsam, ob diese Verfahrensart Ihnen bei der Lösung Ihres Konfliktes helfen kann.

Integrierte Mediation

Die integrierte Mediation ist Mediation.

Die integrierte Mediation macht auch in den Fällen eine Mediation möglich, in denen die Fronten verhärtet zu sein scheinen und die Durchführung einer Mediation unmöglich erscheint.

Die integrierte Mediation versteht das Mediieren an sich als Kompetenz. Das Verfahren der Mediation wird hier als ein Metaverfahren verstanden, dem der Grundsatz der Trennung von Sach- und Emotionsebene zugrunde liegt.

Es wird die Mediation an sich als Handlungsoption zur Verfügung gestellt. Durch diese Technik kann man auf den Weg einer Mediation gelangen, die oben beschriebenen Grundsätzen und Phasen folgt.

Die Einzelheiten und Besonderheiten der integrierten Mediation werden auf www.in-mediation.eu erläutert.

Da dieses Verfahren insbesondere in verhärteten und aussichtslosen Konflikten
Möglichkeiten zur Bereinigung und zur Konsensfindung bietet und es schaffen kann, streitende Parteien per Mediation in ein Mediationsverfahren zu geleiten, wende ich die Grundsätze dieses Verfahrens an.

Dienstleistungen

Mediation bietet sich in allen Lebens- und Konfliktbereichen an. Daher führe ich das Verfahren in sämtlichen Bereichen durch, in denen es hilft, den Konfliktparteien Verstehen zu vermitteln.

Hervorheben möchte ich insbesondere folgende Tätigkeitsbereiche:

Mediation im Bereich des Personenschadens

Aufgrund meiner jahrelangen Erfahrungen in der Abwicklung von Sach- und Personengroßschäden im internationalen Kfz-Haftpflichtbereich (cross-border-claims) begleite ich als Expertin die Suche nach einer Lösung zwischen dem Versicherer des Schadenverursachers und der geschädigten Seite.

Infolge meiner Erfahrungen mit Versicherungen im In- und Ausland sowie mit den bei einer Regulierung auftretenden Schwierigkeiten für die Geschädigten mit Blick auf das gesamte Schadenspektrum unterstütze ich die Lösungsfindung professionell.

Der Umgang mit der Versicherung auf der einen und der geschädigten Person auf der anderen Seite ist mir bestens vertraut, so dass ich das Mediationsverfahren mit einer qualifizierten Sachkenntnis durchführen kann.

Mediation bei Behinderung und in der Pflege

Nach mehrjähriger Erfahrung im Umgang mit Institutionen und Einrichtungen, die sich auf das Leben behinderter Menschen konzentrieren, unterstütze ich bei Konflikten mit Blick auf Pflegestufe, Unterbringung und den den pflegebedürftigen und / oder behinderten Menschen zustehenden Leistungen.

Zudem begleite ich im gesamten Pflegebereich sowohl Einrichtungen sowie Privatpersonen in Fragen und streitigen Angelegenheiten bei der Suche nach für beide Parteien gewinnbringende Möglichkeiten mediativ.

Weiterhin biete ich an, die aufgrund der Struktur der Pflegeversicherung für Betroffene und Angehörige auftretenden Unsicherheiten zu klären und unterstütze im Umgang mit den jeweiligen Ansprechpartnern.

Mediation bei Partnerschafts-und Familienkonflikten

Bei Partnerschafts- und Ehekonflikten sowie bei anderen familiären Streitigkeiten helfe ich sowohl bei einfachen Auseinandersetzungen wie auch bei eskalierten Konflikten den Streitparteien auf dem Weg zu einem beide Seiten befriedigenden Ergebnis (win-win-Situation).

Hier halte ich insbesondere bei schwierigeren Konfliktlagen kontinuierliche und zeitlich nah beieinander liegende Gespräche für sinnvoll, um die Kontinuität zu wahren.

Mediation bei Team- und Mitarbeiterkonflikten

Gerade im beruflichen Umfeld, sei es im Rahmen der Arbeit eines Teams, im Verhältnis zwischen Kollegen sowie zwischen Mitarbeitern und Vorgesetzten sind Konflikte an der Tagesordnung. Häufig sind auch Führungskräfte in sogenannten „Sandwich-Positionen“ betroffen, jedoch aufgrund ihrer Stellung nicht immer in der Lage, einen Konflikt nachhaltig oder allein zu lösen.

Meine langjährigen Erfahrungen als Führungskraft befähigen mich neben meiner Praxis als Mediatorin, in derartigen Konflikten den Betroffenen die jeweils andere Sichtweise zu vermitteln. Es wird ein Verstehens-Prozess möglich gemacht, den das Team, die Kollegen oder auch die Vorgesetzten aufgrund ihrer jeweiligen Wahrnehmung und Sichtweise oft nicht leisten können. Häufig ist es den Betroffenen aufgrund ihrer Stellung im Unternehmen auch nicht möglich, als Vermittler aufzutreten. Hier helfen die Grundsätze der Mediation.

Co-Mediation

Bei der Co-Mediation arbeiten in der Regel zwei, manchmal auch mehrere Mediatoren zusammen. Hilfreich kann dies beispielsweise in stark eskalierten Konflikten mit mehreren Beteiligten sein. Hier kann ich eine Zusammenarbeit mit Mediator Arthur Trossen anbieten.

Kostenloses Erstgespräch

Um die Parteien über das Mediationsverfahren zu informieren, biete ich ein gemeinsames kostenloses Erstgespräch an (Dauer ca. 30 Minuten). Im Anschluss können sich die Parteien entscheiden, ob sie das Verfahren mit mir durchführen möchten.